19 December 2025, 14:47

Zweite Gauchach-Talbrücke auf der B31 rechtlich genehmigt

Ein Fahrrad auf einer hölzernen Brücke mit Wasser, Hügeln und Wasserzeichen im Hintergrund.

Zweite Gauchach-Talbrücke auf der B31 rechtlich genehmigt

Zweite Gauchachtalbrücke an der B31 rechtlich genehmigt

Teaser: Die Regierungspräsidium Freiburg hat eine bedeutende rechtliche Hürde für den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke an der B31 genommen. Eine Planänderungsentscheidung bestätigte, dass die Umweltauswirkungen des Projekts dem Bau nicht entgegenstehen. Allerdings ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig. Die geplante Brücke soll zwischen Unadingen, einem Ortsteil von Löffingen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, und Döggingen entstehen.

Veröffentlichungsdatum: 18. Dezember 2025, 15:30 Uhr

Stichworte: Politik und Gesetzgebung, Allgemeine Nachrichten

Artikeltext: Der Regierungspräsidium Freiburg hat die Pläne für die zweite Gauchachtalbrücke an der B31 genehmigt. Diese Entscheidung folgt auf jahrelange Verzögerungen und eine kürzliche Klage einer Umweltschutzorganisation. Das Projekt kann nun voranschreiten, sofern keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden.

Die Brücke, die das Gauchachtal zwischen Unadingen und Döggingen überspannen soll, wurde bereits vor Jahrzehnten erstmals vorgeschlagen. Während die Ortsumgehung Döggingen selbst bereits 1991 genehmigt und 2002 fertiggestellt wurde, blieb der Bau der zweiten Brücke bis heute aus.

Im Mai 2024 reichte der Verkehrsclub Deutschland (VCD) eine Beschwerde gegen das Projekt ein, was zu einem vorübergehenden Baustopp führte. Das Verwaltungsgericht forderte daraufhin zusätzliche Prüfungen, darunter eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung, Artenschutzuntersuchungen und eine Klimafolgenanalyse. Trotz dieser Überprüfungen bestätigte die jüngste Planungsentscheidung, dass die Umweltauswirkungen des Vorhabens dem Bau nicht im Wege stehen. Die offizielle Bekanntgabe der Genehmigung durch den Regierungspräsidium erfolgt voraussichtlich Mitte Januar, unter Berücksichtigung der Weihnachtsferien. Die Projektdokumente sind bereits auf der Website des Regierungspräsidiums öffentlich einsehbar. Sollten keine neuen Klagen eingereicht werden, wird das Vergabeverfahren für die Bauarbeiten wiederaufgenommen.

Der Beschluss ist noch nicht endgültig und könnte weiteren Rechtsmitteln unterliegen. Falls keine zusätzlichen Klagen erhoben werden, wird der Regierungspräsidium mit den nächsten Schritten fortfahren. Ziel der Brücke ist es, die Verkehrsanbindungen in der Region nach jahrelangen Planungsverzögerungen zu verbessern.